Datenschutzhinweise für Kunden und andere Betroffene¹ - gültig ab 01.01.2020

Vorab möchten wir Sie informieren, dass für eine Anmeldung im Buchungssystem nur folgende Daten von Ihnen benötigt werden: Benutzername, Vorname, Nachname, Passwort und Email-Adresse, IBAN, BIC usw. Alle weiteren Daten sind freiwillig und erleichtern ggf. den Kontakt zu Ihnen, werden aber nicht verlangt. Diese Daten sind notwendig für eine Platzbuchung in unserem Buchungssystem, bzw. für die Abrechnung Ihrer Stunden-Buchungen.

 

Weitere Informationen finden Sie unterhalb in unserer Datenschutzvereinbarung. Setzen Sie das Häkchen nur, wenn Sie alles genau verstanden haben und einverstanden sind. Mit den folgenden Informationen möchten wir Ihnen einen Überblick über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns und Ihre Rechte aus dem Datenschutzrecht geben. Welche Daten im Einzelnen verarbeitet und in welcher Weise genutzt werden, richtet sich maßgeblich nach den beantragten bzw. vereinbarten Dienstleistungen. Daher werden nicht alle Teile dieser Informationen auf Sie zutreffen.

 

Wer ist für die Datenverarbeitung verantwortlich und an wen kann ich mich wenden?

Verantwortlich ist:

Gemeinde Wadgassen
Vertreten durch ihre(n) Bürgermeister(in) Sebastian Greiber
Lindenstraße 114
66787 Wadgassen
Telefon: +49 6834 944 0
E-Mail: info@wadgassen.de

 

Welche Quellen und Daten nutzen wir?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von unseren Kunden oder anderen Betroffenen erhalten. Zudem verarbeiten wir – soweit für die Erbringung unserer Dienstleistung erforderlich – personenbezogene Daten, die wir aus öffentlich zugänglichen Quellen (z.B. Schuldnerverzeichnisse, Grundbücher, Handels- und Vereinsregister, Presse, Internet) zulässigerweise gewinnen oder von sonstigen Dritten berechtigt übermittelt werden.

Relevante personenbezogene Daten sind Personalien (Name, Adresse und andere Kontaktdaten, Geburtstag). Darüber hinaus können dies auch Daten für die Erfüllung von vertraglichen Verpflichtungen (z.B. Bankverbindung), IP-Adressen, E-Mail-Adressen, Werbe- und Vertriebsdaten, Dokumentationsdaten (z.B. Besprechungs- und Erinnerungsprotokoll) sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten sein.

 

Wofür verarbeiten wir Ihre Daten (Zweck der Verarbeitung) und auf welcher Rechtsgrundlage?

Wir verarbeiten personenbezogene Daten im Einklang mit den Bestimmungen der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)

a) zur Erfüllung von vertraglichen Pflichten (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO)

Die Verarbeitung von Daten erfolgt zur Erbringung und Vermittlung von Dienstleistungen im Rahmen der Durchführung unserer Verträge mit unseren Kunden oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen, die auf Anfrage hin erfolgen. Die Zwecke der Datenverarbeitung richten sich in erster Linie nach dem konkreten Produkt (z.B. Anmietung einer Freiluft-Sporthalle, Vermittlung von Marketingrechten, Zahlungsabwicklung bestehender Verträge) und können unter anderem Bedarfsanalysen, Beratung sowie die Durchführung von Transaktionen umfassen. Die weiteren Einzelheiten zu den Datenverarbeitungszwecken können Sie den maßgeblichen Vertragsunterlagen und Geschäftsbedingungen entnehmen.

 

b) im Rahmen der Interessenabwägung (Art. 6 Abs. 1 f DSGVO)

Soweit erforderlich verarbeiten wir Ihre Daten über die eigentliche Erfüllung des Vertrages hinaus zur Wahrung berechtigter Interessen von uns oder Dritten. Beispiele:

 

c) aufgrund Ihrer Einwilligung (Art. 6 Abs. 1 a DSGVO)

Soweit Sie uns eine Einwilligung zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für bestimmte Zwecke (z.B. Weitergabe von Daten im Betreibernetzwerk, Auswertung von Zahlungsverkehrsdaten für Marketingzwecke, Newsletterversand) erteilt haben, ist die Rechtmäßigkeit dieser Verarbeitung auf Basis Ihrer Einwilligung gegeben. Eine erteilte Einwilligung kann jederzeit widerrufen werden. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der DSGVO, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Der Widerruf einer Einwilligung wirkt erst für die Zukunft und berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten Daten.

 

Wer bekommt meine Daten?

Innerhalb des Unternehmens erhalten diejenigen Stellen Zugriff auf Ihre Daten, die diese zur Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten brauchen. Auch von uns eingesetzte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen können zu diesen Zwecken Daten erhalten, wenn diese insbesondere die gesetzlichen Anforderungen zum Datenschutz wahren. Dies sind Unternehmen und Vereine in den Kategorien kreditwirtschaftliche Leistungen, IT-Dienstleistungen, Logistik, Druckdienstleistungen, Telekommunikation, Sport, Beratung sowie Vertrieb und Marketing.

Im Hinblick auf die Datenweitergabe an Empfänger außerhalb unseres Unternehmens ist zunächst zu beachten, dass wir uns zur Verschwiegenheit über alle kundenbezogenen Tatsachen und Wertungen verpflichten, von denen wir Kenntnis erlangen. Informationen über unsere Kunden dürfen wir grundsätzlich nur weitergeben, wenn gesetzliche Bestimmungen dies gebieten, der Kunde eingewilligt hat oder wir zur Erteilung einer Auskunft befugt sind. Unter diesen Voraussetzungen können Empfänger personenbezogener Daten z.B. sein:

 

 

Werden Daten in ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt?

Eine Datenübermittlung an Stellen in Staaten außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittstaaten) findet statt, soweit

 

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Wir verarbeiten und speichern Ihre personenbezogenen Daten solange dies für die Erfüllung unserer vertraglichen und gesetzlichen Pflichten erforderlich ist. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden diese regelmäßig gelöscht, es sei denn, deren – befristete – Weiterverarbeitung ist erforderlich zu folgenden Zwecken:

Erfüllung handels- und steuerrechtlicher Aufbewahrungspflichten, die sich z.B. ergeben können aus: Handelsgesetzbuch (HGB), Abgabenordnung (AO), Kreditwesengesetz (KWG), Geldwäschegesetz (GwG). Die dort vorgegebenen Fristen zur Aufbewahrung bzw. Dokumentation betragen in der Regel zwei bis zehn Jahre.

Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen, wobei die regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt.

 

Welche Datenschutzrechte habe ich?

Jede betroffene Person hat das Recht auf Auskunft nach Artikel 15 DSGVO, das Recht auf Berichtigung nach Artikel 16 DSGVO, das Recht auf Löschung nach Artikel 17 DSGVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Artikel 18 DSGVO, das Recht auf Widerspruch aus Artikel 21 DSGVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Artikel 20 DSGVO. Beim Auskunftsrecht und beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei einer zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO i.V.m. § 19 BDSG). Eine erteilte Einwilligung in die Verarbeitung personenbezogener Daten können Sie jederzeit uns gegenüber widerrufen. Dies gilt auch für den Widerruf von Einwilligungserklärungen, die vor der Geltung der DSGVO, also vor dem 25. Mai 2018, uns gegenüber erteilt worden sind. Bitte beachten Sie, dass der Widerruf erst für die Zukunft wirkt. Verarbeitungen, die vor dem Widerruf erfolgt sind, sind davon nicht betroffen.

 

Gibt es für mich eine Pflicht zur Bereitstellung von Daten?

Im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung müssen Sie diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Aufnahme, Durchführung und Beendigung einer Geschäftsbeziehung und zur Erfüllung der damit verbundenen vertraglichen Pflichten erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Ohne diese Daten werden wir in der Regel nicht in der Lage sein, einen Vertrag mit Ihnen zu schließen, diesen auszuführen und zu beenden.

 

Informationen über Ihr Widerspruchsrecht nach Artikel 21 DSGVO

Einzelfallbezogenes Widerspruchsrecht

Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe f DSGVO (Datenverarbeitung auf der Grundlage einer Interessenabwägung) erfolgt, Widerspruch einzulegen.

Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende berechtigte Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.

Widerspruchsrecht gegen eine Verarbeitung von Daten für Zwecke der Direktwerbung

In Einzelfällen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten, um Direktwerbung zu betreiben. Sie haben das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten.

Empfänger eines Widerspruchs

Der Widerspruch kann formfrei mit dem Betreff „Widerspruch“ unter Angabe Ihres Namens, Ihrer Adresse erfolgen und sollte gerichtet werden an:

Gemeinde Wadgassen
Vertreten durch ihre(n) Bürgermeister(in) Sebastian Greiber
Lindenstraße 114
66787 Wadgassen
Telefon: +49 6834 944 0
E-Mail: info@wadgassen.de

 

Wie wird die Sicherheit Ihrer Daten gewährleistet?

Alle Daten welche im Zuge der Platzbuchung und Nutzung des Reservierungssystems erfasst werden, werden in einem High-End Rechenzentrum in Deutschland gehostet. Darüber hinaus ergreifen wir technisch-organisatorische Maßnahmen (TOM) zur Sicherstellung des Datenschutzes:

 

Datenverarbeitung auf den Internetseiten unserer Partner

Die McArena GmbH verarbeitet auch personenbezogene Daten auf ihren Internetseiten. Mit den folgenden Informationen geben wir einen Überblick über die Verarbeitung dieser personenbezogenen Daten durch uns und die sich aus dem Datenschutzrecht ergebenden Rechte. Personenbezogene Daten werden grundsätzlich im technisch notwendigen Umfang erhoben. In keinem Fall werden die erhobenen Daten ohne Zustimmung der Betroffenen an unberechtigte Dritte weitergegeben. Die nachfolgenden Erklärungen geben Ihnen einen Überblick darüber, wie wir diesen Schutz gewährleistet und welche Art von Daten zu welchem Zweck auf den Internetseiten erhoben, verarbeitet oder genutzt werden.

Grundsätze

Ihr Vertrauen ist uns wichtig. Die McArena GmbH nimmt den Schutz Ihrer persönlichen Daten sehr ernst und hält sich an die Regeln des Datenschutzes, insbesondere an die Vorschriften der EU-Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO). Personenbezogene Daten werden nur dann verarbeitet, wenn der Betroffene eingewilligt hat, diese für die Erfüllung eines Vertrages erforderlich sind oder die DS-GVO oder ein anderes Gesetz die Verarbeitung erlaubt oder vorschreibt. Wir weisen darauf hin, dass die Datenübertragung im Internet (z.B. bei der Kommunikation per E-Mail) Sicherheitslücken aufweisen kann. Ein lückenloser Schutz der Daten vor dem Zugriff durch Dritte ist nicht möglich.

Cookies

Die Internetseiten verwenden teilweise so genannte Cookies. Cookies richten auf Ihrem Rechner keinen Schaden an und enthalten keine Viren. Cookies dienen dazu, unser Angebot nutzerfreundlicher, effektiver und sicherer zu machen. Cookies sind kleine Textdateien, die auf Ihrem Rechner abgelegt werden und die Ihr Browser speichert.

Die meisten der von uns verwendeten Cookies sind so genannte „Session-Cookies“. Sie werden nach Ende Ihres Besuchs automatisch gelöscht. Andere Cookies bleiben auf Ihrem Endgerät gespeichert, bis Sie diese löschen. Diese Cookies ermöglichen es uns, Ihren Browser beim nächsten Besuch wiederzuerkennen.

Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und Cookies nur im Einzelfall erlauben, die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle   generell ausschließen sowie das automatische Löschen der Cookies beim Schließen des Browsers aktivieren. Bei der Deaktivierung von Cookies kann die Funktionalität dieser Website eingeschränkt sein.

Server-Log-Files

Der Provider der Seiten erhebt und speichert automatisch Informationen in so genannten Server-Log Files, die Ihr Browser automatisch an uns übermittelt. Dies sind:

Diese Daten sind nicht bestimmten Personen zuordenbar. Eine Zusammenführung dieser Daten mit anderen Datenquellen wird nicht vorgenommen. Wir behalten uns vor, diese Daten nachträglich zu prüfen, wenn uns konkrete Anhaltspunkte für eine rechtswidrige Nutzung bekannt werden.

SSL-Verschlüsselung

Unsere Internetseiten nutzten aus Gründen der Sicherheit und zum Schutz der Übertragung vertraulicher Inhalte, wie zum Beispiel der Anfragen, die Sie an uns als Seitenbetreiber senden, eine SSL-Verschlüsselung. Eine verschlüsselte Verbindung erkennen Sie daran, dass die Adresszeile des Browsers von "http://" auf" ://" wechselt und an dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile. Wenn die SSL Verschlüsselung aktiviert ist, können die Daten, die Sie an uns übermitteln, nicht von Dritten mitgelesen werden.

Weitere Informationen

Wenn Sie Informationen wünschen, die Ihnen diese Datenschutzerklärung nicht geben kann oder wenn Sie zu einem bestimmten Punkt weitere Auskünfte wünschen, wenden Sie sich bitte an die angegebenen Stellen.

 

¹ z. B. Bevollmächtigte, Interessenten an Produkten, Nichtkunden

 

AGB ONLINE-RESERVIERUNG

 

§ 1 Sachstand

(1) Die McArena GmbH (nachfolgend „Vermittler“ genannt) vermittelt über die Internetportale unter www.mcarena.de und www.mcarena.soccer (nachfolgend „Online-Portal“ genannt) überdachte Freilufthallen (nachfolgend „McArena“ genannt), die für sportliche Aktivitäten von dem Mieter (nachfolgend „Mieter“ genannt) für eine zeitlich befristete Dauer angemietet werden können.

(2) Der Mieter beabsichtigt die verbindliche Anmietung einer McArena.

(3) Dies vorausgeschickt schließt der Mieter nachfolgenden Mietvertrag ab.

 

§ 2 Vertragsparteien des Mietvertrages

(1) Der Mietvertrag kommt zwischen dem Mieter und dem Inhaber der McArena (nachfolgend „Inhaber“ genannt) zustande. Der Inhaber der McArena am Standort Wadgassen ist:

Gemeinde Wadgassen
Vertreten durch ihre(n) Bürgermeister(in) Sebastian Greiber
Lindenstraße 114
66787 Wadgassen
Telefon: +49 6834 944 0
E-Mail: info@wadgassen.de

(2) Der Vermittler wird nicht selbst Vertragspartei des Mietvertrages sondern vertritt den Inhaber gegenüber dem Mieter bei dem Abschluss des Mietvertrages über das Online-Portal.

 

§ 3 Vertragsschluss

(1) Der Vertragsschluss erfolgt mittels der Buchung der McArena über das von dem Vermittler betriebene Online-Portal.

(2) Der Mieter gibt hierbei durch das Anklicken des Buttons „zahlungspflichtig reservieren“ ein verbindliches Angebot zur Anmietung der im Online-Portal ausgewählten McArena ab. Die Annahme des Angebots auf Abschluss eines Mietvertrages, durch die ein verbindlicher Mietvertrag zustande kommt, erfolgt mittels gesonderter E-Mail durch den Vermittler, die im Betreff ausdrücklich als „Reservierungsbestätigung“ (nachfolgend „Reservierungsbestätigung“ genannt) bezeichnet wird. Die bloße Bestätigung des Eingangs der Reservierungsanfrage stellt dagegen noch keine zum Vertragsschluss führende Annahme des Inhabers dar.

 

§ 4 Spielregeln

(1) Ergänzend zu diesem Vertrag gelten für die McArena Spielregeln (nachfolgend „Spielregeln“ genannt), die der Mieter mit Abschluss dieses Mietvertrages anerkennt und zu befolgen hat.

(2) Die Spielregeln werden dem Mieter im Rahmen des Buchungsprozesses zur Verfügung gestellt und sind jederzeit im Eingangsbereich der McArena ausgehängt und einsehbar.

 

§ 5 Mietzweck

Alleiniger Mietzweck ist die Nutzung der angemieteten McArena durch den Mieter, zur alleinigen oder gemeinschaftlichen (§ 10) Ausübung von sportlichen Aktivitäten.

 

§ 6 Mietzeitraum

(1) Der Mieter mietet die McArena für die im Rahmen der Buchung angegebene Mietzeit (nachfolgend „Mietzeitraum“ genannt).

(2) Mit dem Ende des Mietzeitraums endet das Recht zur Nutzung der McArena automatisch und der Mieter ist verpflichtet die McArena unverzüglich zu verlassen.

(3) Der Mieter hat den Mietzeitraum so einzuteilen und zu kalkulieren, dass der Mieter innerhalb des gebuchten Mietzeitraums die McArena in ordnungsgemäßen und aufgeräumten Zustand verlassen kann.

(4) Die Nutzung der McArena über den vertraglich vereinbarten Mietzeitraum hinaus führt zu keiner automatischen Verlängerung des Mietvertrages.

 

§ 7 Preise/Zahlung/Aufrechnung

(1) Die Höhe des Mietzins richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Inhabers der McArena und kann deshalb von McArena zu McArena variieren. Der Mietzins, der von dem Mieter für die Anmietung der McArena zu entrichten ist, wird deshalb während des Buchungsvorgangs und unter Berücksichtigung von Gruppengröße, Uhrzeit und Dauer, errechnet und als Endpreis, einschließlich Mehrwertsteuer, ausgewiesen.

(2) Der Mietzins ist mit Abschluss des Mietvertrages unverzüglich zur Zahlung an den Inhaber fällig.

(3) Der Mieter darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegenüber dem Inhaber aufrechnen.

 

§ 8 Überschreitung des Mietzeitraums

(1) Der Inhaber behält sich das Recht vor, für jede angefangene 30 Minuten, nach Ende des Mietzeitraums, zu der der Mieter und/oder berechtigte Spieler (§ 10 Abs. 2) die McArena weiter nutzen, eine Vertragsstrafe von EUR 50,00 gegenüber dem Mieter zur Zahlung fällig zu stellen.

(2) Der Vertragsstrafe Anspruch des Inhabers besteht nicht, soweit die Überschreitung des Mietzeitraums weder von dem Mieter noch einen der berechtigten Spieler zu verschulden ist.

 

§ 9 Stornierung

(1) Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart, kann der Inhaber innerhalb von 24 Stunden vor Beginn des Mietzeitraums den Mietvertrag jederzeit stornieren.

(2) Der Mieter ist zur kostenlosen Stornierung des Mietvertrages bis zu 48 Stunden vor Beginn des Mietzeitraums berechtigt.

(3) Die Stornierung erfolgt jeweils durch einseitige Erklärung gegenüber dem anderen Vertragspartner.

(4) Im Falle der Stornierung erhält der Mieter den bereits im Voraus entrichteten Mietzins ohne Abzüge zurück erstattet.

 

§ 10 Benutzung der McArena als Gruppe

(1) Der Mieter wird aus diesem Mietvertrag als Einzelperson verpflichtet, soweit er nicht bei der Buchung ausdrücklich darauf hinweist, im Rahmen einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder anderen Rechtsform zu handeln.

(2) Ungeachtet Abs. 1 erstreckt sich das Nutzungsrecht des Mieters auf die Anzahl an Mitgliedern seiner Sportgruppe, die er bei der Buchung angegeben hat (nachfolgend „berechtigte Mitspieler“ genannt). Die maximale Gruppenstärke, einschließlich des Mieters, darf 12 Personen jedoch nicht übersteigen.

(3) Der Mieter ist verpflichtet, dass jeder berechtigte Mitspieler, einzeln für sich, die für die angemietete McArena geltenden Spielregeln (§ 4) anerkennt und befolgt. Für ein etwaiges verschuldetes Fehlverhalten eines oder mehrerer berechtigter Mitspieler haftet er als Gesamtschuldner.

(4) Der Mieter hat Sorge zu tragen, dass sich während des Mietzeitraums nur berechtigte Mitspieler in der McArena befinden. Ihm wird hierzu durch den Inhaber ein beschränktes Hausrecht erteilt, welches ihn zeitlich beschränkt auf den Mietzeitraum und räumlich beschränkt auf den Innenbereich der McArena das Recht zur Erteilung von Platzverweisen gewährt. Das Hausrecht besteht nicht gegenüber dem Inhaber, dessen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.

 

§ 11 Haftung

(1) Der Inhaber haftet in Bezug auf sämtliche durch ihn, seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden nur für Vorsatz und groberFahrlässigkeit. Davon unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf, (nachfolgend „Kardinalpflicht“ genannt).

(2) Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung des Inhabers auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die Einschränkung der Haftung findet keine Anwendung, soweit der Inhaber eine Garantie übernommen hat oder schadensersatzbegründende Umstände arglistig verschwiegen hat. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt.

 

§ 12 Sonstiges

(1) Nebenabreden, Ergänzungen und Abänderungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Abbedingung des Textformerfordernisses selbst.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen soweit wie möglich entspricht.

(3) Durch das zeitweise Dulden vom Vertrag abweichenden Verhaltens werden weder vereinbarte Rechte und Pflichten verändert oder aufgehoben, noch neue Rechte und Pflichten begründet.

(4) Die Überschriften zu den einzelnen Vorschriften dieses Vertrages dienen lediglich der besseren Orientierung und haben keinen eigenständigen Regelungsgehalt und keine rechtliche Bedeutung.

(5) Auf den Vertrag findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die Anwendung des einheitlichen Gesetzes über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie des Gesetzes über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen ist ausgeschlossen.

 

Hausordnung McArena

 

1. Allgemeines

Mit dem Abschluss einer Buchungsbelegung für die McArena (Einzelbuchung oder Abo), sowie beim Aufenthalt auf dem Gelände der McArena stimme ich den Allgemeinen Nutzungsbedingungen der McArena GmbH zu. Die McArena GmbH behält sich das Recht vor, bereits vergebene Buchungen für besondere Zwecke anderweitig zu nutzen, solange der Bucher hierüber mind. 48 Stunden vor Inanspruchnahme telefonisch oder per E-Mail informiert wird.

 

1.1 Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Homepage der jeweiligen McArena Standorte oder dem Aushang vor Ort. Sollte es keine Änderung geben, gelten folgende Öffnungszeiten:

Montag – Sonntag von 8.00 – 22.00 Uhr

Außerhalb der Öffnungszeiten ist der Aufenthalt auf dem Gelände des Betreiber ohne Sondergenehmigung verboten. Nach Abschluss von gebuchten Einheiten ist die Sportfläche sofort zu verlassen.

 

1.2 Spielzeit

Die Platzbuchung beinhaltet i. d. R. eine Spielzeit von 30, 60, 90 oder 120 Minuten, abweichende Buchungszeiten sind möglich. Maßgebend für den Spielanfang und das Spielende ist die an der McArena angebrachte Uhr. Nach Spielende ist die Anlage unverzüglich zu verlassen. Insbesondere bei direkter Nachnutzung ist das Spielfeld sofort zu verlassen. Die Beleuchtung schaltet sich zu Spielbeginn ein und nach Spielende automatisch ab. Das Licht bleibt eingeschaltet, sofern sich eine weitere Buchung anschließt.

 

1.3 Buchungen

Eine verbindliche Buchung erfolgt nur unter Angabe von Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail, sowie erfolgter Zahlung auf der Homepage des jeweiligen Standortes und des dazugehörigen, standort-individuellen Buchungssystems. Die Buchungsbestätigung ist bei Nutzung in geeigneter Form mitzuführen (Ausdruck oder digitale Mailbestätigung).

 

1.4 Stornobedingungen

Bereits gebuchte Einheiten können bis 48 Stunden vor Spielbeginn kostenlos storniert werden. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen ist der volle Betrag fällig. Abo-Buchungen können generell nicht storniert werden.

 

1.5 Beleuchtung

Die Beleuchtung für die McArena während der Spielzeit ist im Preis inbegriffen. Sie schaltet sich automatisch an und nach Spielende ggfs. ab. Aus technischen Gründen ist es auch bei Tageslicht nicht möglich auf die Beleuchtung zu verzichten.

 

2. Allgemeine Nutzungsvorschriften der McArena

a. Jeder Besucher der McArena hat den Anweisungen des McArena-Betreibers oder dessen Beauftragten Folge zu leisten. Bei einem Platzverweis aufgrund von Nichteinhaltung der Geschäftsbedingungen, bzw. aufgrund eines Verstoßes gegen gesellschaftlich anerkannte Verhaltensregeln (gute Sitten) wird der Buchungspreis nicht erstattet. Jegliche Ansprüche hieraus sind ausgeschlossen. Minderjährige dürfen die Anlagen nur in Begleitung eines verantwortlichen Erwachsenen nutzen.

b. Das Rauchen ist auf dem gesamten Gelände der McArena untersagt. Zuwiderhandlungen können mit einem Platzverweis geahndet werden.

c. Personen die unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen berauschenden Mitteln stehen, ist im Interesse der Allgemeinheit der Zutritt zur Anlage verboten. Alkoholische Getränke dürfen auf der Anlage ohne besondere Genehmigung nicht ausgeschenkt, mitgebracht oder verzehrt werden.

d. Jeder Besucher/Sportler ist verpflichtet, alles zu vermeiden, was die reibungslose Nutzung der Anlage, sowie die Ordnung und Sicherheit gefährdet oder gegen die guten Sitten verstößt.

e. Glasflaschen, Dosen, Speisen jeglicher Art, Kaugummis etc. dürfen nicht in die McArena mitgenommen werden.

f. Jeder Sportler/Nutzer/Zuschauer ist verpflichtet, die Einrichtungen und Geräte der McArena schonend zu behandeln.

g. Die bei der Buchung genannte verantwortliche Person hat alle an der McArena bzw. an den Geräten während der Benutzung verursachten Schäden und Namen des Verursachers umgehend an den McArena Betreiber zu melden. Ebenso sind bereits bestehende Schäden vor Spielantritt zu melden. Sollte durch Schäden jedweder Art die gefahrlose Nutzung der McArena in Frage stehen, ist ein sofortiger Abbruch der McArena-Nutzung erforderlich. Die Verantwortung dafür trägt der Nutzer.

h. Das Betreten der McArena ist nur mit vorschriftsmäßigen Schuhen gestattet (keine Stollen, sauberes Schuhwerk). Bei der Bekleidung oder sonstig mitgeführten Gegenständen ist darauf zu achten, dass dadurch an der McArena, bzw. deren Einrichtung/Geräte keine Schäden entstehen.

i. Aus Sicherheitsgründen dürfen keine sperrigen Gegenstände wie Kinderwagen und dergleichen im Türbereich oder in der Nähe der Netze aufgestellt werden. Die Ein-und Ausgangsbereiche sind stets freizuhalten.

 

3. Haftung

a. Die McArena GmbH haftet nicht für das Abhandenkommen und die Beschädigung privaten Eigentums.

b. Jeder Nutzer übernimmt, unter Verzicht auf jeglichen Rückgriff gegen die McArena GmbH die alleinige Haftung für alle Personen- und Sachschäden, die ihm und anderen Personen in deren Begleitung während und aus der Benutzung der McArena und ihrer Zugangswege entstehen.

c. Jeder Nutzer haftet für Schäden, die der McArena GmbH oder einer dritten Person entstehen, sofern sie auf das Verhalten des Nutzers zurückzuführen sind.

d. Sollte bei einer Sportgruppe der Schadensverursacher nicht eindeutig festzustellen sein, haftet derjenige der den Buchungsvorgang vorgenommen hat, oder der dort als Anmelder hinterlegt ist. Die Haftung des Schadensverursachers bleibt davon unberührt.

e. Eltern/Trainer/volljährige Begleitpersonen haften für Minderjährige. Die Nutzung der McArena GmbH ohne volljährige Begleitperson ist untersagt.

 

 

SPIELREGELN

 

Mit der Reservierung einer McArena, spätestens jedoch mit dem Betreten der Anlage erklären Sie sich (unabhängig davon, ob Sie die McArena als Mieter, Mitspieler, Zuschauer, Besucher oder sonstiger Dritter betreten) mit der Geltung der nachfolgenden Spielregeln einverstanden, die einen rechtswirksamen Vertrag (nachfolgend „Spielregeln“ genannt) zwischen Ihnen (nachfolgend „Nutzer“ genannt) und dem Inhaber der McArena am jeweiligen Standort (nachfolgend „Inhaber“ genannt) begründen:

 

§ 1 Zutrittsrecht

(1) Der Zutritt und/oder der Aufenthalt („nachfolgend „Zutrittsberechtigung“ genannt) in der McArena ist Nutzern ausschließlich im Rahmen eines bestehenden Mietvertrages für die in der Reservierungsbestätigung ausgewiesene Mietzeit zum Zweck der Sportausübung gestattet.

(2) Die Zutrittsberechtigung erstreckt sich auf den Mieter der Sportanlage, einschließlich der Anzahl an Mitspielern, die in der Reservierungsbestätigung ausgewiesen sind (nachfolgend „berechtigte Mitspieler“ genannt).

(3) Auf Nachfrage des Inhabers, dessen Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen ist der Mieter und/oder die berechtigten Mitspieler jederzeit verpflichtet, ihre Zutrittsberechtigung durch Vorlage der Reservierungsbestätigung nachzuweisen.

(4) Der Zutritt und der Aufenthalt in der McArena außerhalb der Mietzeit und/oder zu anderen Zwecken als der Sportausübung sind nicht gestattet. Insbesondere ist der Zutritt und Aufenthalt in der McArena nicht gestattet, soweit er nachfolgenden Zwecken dient:

 

 

(4) Minderjährigen ist der Zutritt zur McArena nur in Anwesenheit mindestens einer volljährigen Aufsichtsperson gestattet.

 

§ 2 Eigenverantwortliche Sicherungspflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer hat sich vor der Nutzung der in der McArena enthaltenen Sportgeräte von deren betriebsbereiten und ordnungsgemäßen Zustand zu überzeugen. Soweit an einem Sportgerät sicherheitsrelevante Mängel festgestellt werden oder Zweifel in Bezug auf dessen Einsatzbereitschaft bestehen, darf das Sportgerät nicht verwendet werden. Im Falle von festgestellten Mängeln und Schäden ist der Inhaber unverzüglich zu unterrichten.

 

(2) Um Unfälle zu vermeiden hat der Nutzer vor Aufnahme der Sporttätigkeit sich zu vergewissern, dass das Sportfeld und sämtliche Laufwege, einschließlich einem angemessenem Sicherheitsabstand, jederzeit frei von Sportgeräten, Materialien und sonstigen Gegenständen sind, die für die konkrete Art der Sportausübung nicht zwingend benötigt werden. So sind insbesondere mitgebrachte Taschen, Kleidungsstücke und Trinkflaschen an einer Wandseite zu sammeln und dürfen nicht in das Sportfeld hineinragen.

(3) Vor Aufnahme der Nutzung der McArena hat der Nutzer den Hallenboden auf seine Rutschfestigkeit hin in Augenschein zu nehmen und vorsichtig zu überprüfen. Er wird hierzu den Hallenboden insbesondere auf etwaige feuchte oder nasse Stellen hin überprüfen und diese vor Aufnahme der Sporttätigkeit beseitigen.

(4) Sämtliche Sportgeräte dürfen nur gemäß ihres vorgesehenen Bestimmungszwecks verwendet werden.

(5) Bewegliche Geräte sind vor ihrer Verwendung immer auf ihre Standfestigkeit hin zu überprüfen und nach der Benutzung wieder an ihren vorgesehenen Aufbewahrungsort zurück zu bringen.

 

§ 3 Allgemeine Pflichten des Nutzers

(1) Der Nutzer verpflichtet sich die McArena und deren Anlagen und Einrichtungsgegenstände jederzeit schonend und pfleglich zu behandeln. Er wird die McArena insbesondere und ausnahmslos nur mit hallengeeigneten und sauberen Sportschuhen betreten. Die Sohlen der Sportschuhe dürfen dabei nicht auf den Hallenboden abfärben.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich auf Sauberkeit und Ordnung. Müll ist in den dafür vorgesehenen Müllbehältern zu entsorgen. Die McArena ist nach deren Benutzung im gleichen vorgefundenen Zustand zu verlassen.

(3) Das Rauchen und der Genuss von Alkohol sind in der McArena und deren Anlagen jederzeit untersagt.

(4) Die Verwendung und das Aufbringen von Haftmitteln, unabhängig ob an Händen, Bällen, Schuhen oder dem Hallenboden, sind untersagt.

(5) Beschädigungen oder Verluste in der McArena, deren Anlagen und Einrichtungsgegenstände sind dem Inhaber unverzüglich und unaufgefordert anzuzeigen.

(6) Im Übrigen ist den Anweisungen des Inhabers, dessen Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen stets Folge zu leisten.

 

§ 4 Verbotene Gegenstände

(1) Der Nutzer wird in die McArena nur diejenigen Gegenstände mitnehmen, die er unmittelbar oder mittelbar für die Sportausübung benötigt.

(2) Insbesondere und unberührt von Abs. 1 ist dem Nutzer die Mitnahme nachfolgender Gegenstände verboten:

 

§ 5 Werbung

(1) Das Anbringen und/oder Aufstellen von Werbung und sonstigen Informationsmaterial in, an und/oder auf der McArena, deren Anlagen und Einrichtungsgegenständen ist nicht gestattet.

(2) Soweit für einzelne Sportveranstaltungen das Aufstellen eigener Werbemaßnahmen beabsichtigt ist, bedarf es der vorherigen Zustimmung des Inhabers.

 

§ 6 Vertragsstrafe

(1) Hält der Nutzer sich ohne bestehende Zutrittsberechtigung in der McArena auf, so ist der Inhaber jederzeit berechtigt gegenüber dem Nutzer eine Vertragsstrafe i.H.v. EUR 50,00 für jede angefangenen 30 Minuten fällig zu stellen, zu denen sich der Nutzer unberechtigt in der McArena aufhält.

(2) Der Vertragsstrafenanspruch besteht nicht, soweit der unberechtigte Aufenthalt in der McArena nicht von dem Nutzer zu verschulden ist.

(3) Ist die Zutrittsberechtigung eines Nutzers auf Grund der Überschreitung des Mietzeitraums aus einem unmittelbar zuvor bestandenen Mietvertrages entfallen, gelten an Stelle des Abs. 1 die Regelungen des jeweiligen Mietvertrages.

 

§ 7 Haftung

(1) Der Inhaber haftet in Bezug auf sämtliche durch ihn, seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen verursachten Schäden nur für Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Davon unberührt bleibt die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf,

nachfolgend „Kardinalpflicht“ genannt).

(2) Im Falle der Verletzung einer Kardinalpflicht ist die Haftung des Inhabers auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die Einschränkung der Haftung findet keine Anwendung, soweit der Inhaber eine Garantie übernommen hat oder schadensersatzbegründende Umstände arglistig verschwiegen hat. Eine etwaige Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso unberührt.

 

§ 8 Sonstiges

(1) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht. Die Vertragspartner verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall, eine wirksame oder durchführbare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung zu setzen, die den wirtschaftlichen und ideellen Bestimmungen soweit wie möglich entspricht.

(2) Durch das zeitweise Dulden vom Vertrag abweichenden Verhaltens werden weder vereinbarte Rechte und Pflichten verändert oder aufgehoben, noch neue Rechte und Pflichten begründet.